Ausserordentliche Ereignisse erfordern ausserordentliche Massnahmen
Erster ASP-Fall in Deutschland
Infizierter Wildschweinkadaver nahe der polnischen Grenze zu Brandenburg gefunden.
Hygiene Maßnahmen Schießstand 1490 Regeln für den Schießbetrieb der Jäger
Ab Dienstag, den 30. Juni 2020 kann der Schießstand wieder zum Übungsschießen unter Einhaltung nachfolgender Regeln wieder betreten werden.(siehe pdf)
Hygiene Maßnahmen | ![]() |
Information den Erlass für die Inanspruchnahme eines Metzgers bei der Verarbeitung von Wild
Ausnahmewild Erlass | ![]() |
Gebührenbefreiung Trichinenuntersuchung Schwarzwild
Rhein-Neckar-Kreis | ![]() |
Aufgrund der aktuellen Corona-VO des Landes vom 16.12. und dem Erlass des Ministeriums für ländlichen Raum vom 18.12. darf ab sofort der Schießstand auch für Jäger nicht mehr genutzt werden.:
Betrieb von Schießstätten sind ab sofort nur Schießen im Freien gestattet. Es dürfen nur noch öffentliche und private Sportanlagen bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt genutzt werden. Hierzu zählen offene und teilgedeckte Schießstände nicht! Die Nutzung der weitläufigen Außenanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Es darf keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen.
Die Absolvierung des Schießübungsnachweises ist damit vorerst bis zum 10.1.2021 nicht mehr möglich.
Seit 16.12.2020 gilt eine neue Corona-Verordnung im Land. Das Ministerium Ländlicher Raum hat den Erlass zur Ausübung der Jagd vom 13.12.2020 überarbeitet und an die neue Verordnung angepasst.
Oberster Grundsatz auch bei der Jagd muss wie im Alltag sein, die Kontakte zu minimieren, um die Infektionsgefahr zu vermeiden und die Ausbreitung der Seuche herunterzufahren.
Bewegungsjagden im Sinne des § 8 Abs. 5 JWMG sind weiterhin zulässig, sofern sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Hierzu zählen die Tierseuchenprävention (ASP etc.) und Maßnahmen zur Vermeidung von Wildschäden.
Die Einzeljagd ist zulässig wenn diese der Tierseuchenprävention oder der Vermeidung von Wildschäden dient. Die Wohnung darf dafür sowohl zwischen 20 und 5 Uhr als auch zwischen 5 und 20 Uhr verlassen werden.
Bitte beachten: Aufgrund des Erlasses vom 13.12.2020 wurde angenommen, dass tagsüber die Jagd auf alles Wild mit Jagdzeit möglich ist. Die Neuregelung schränkt dies jetzt auf Wildarten, die zur Tierseuchenprävention und der Vermeidung von Wildschäden notwendig ist. Der Begriff „Tierseuchen“ umfasst nicht nur die Afrikanische Schweinepest.
Zulässig ist das Verlassen der Wohnung zur Nachsuche und bei Wildunfällen, auch während der Ausgangsbeschränkung zwischen 20 und 5 Uhr.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben des MLR.
Leider enthält das Schreiben keine Aussagen zur Durchführung von Kursen zur Vorbereitung der Jägerprüfung. Auch wenn die Corona-Verordnung Veranstaltungen, die nicht der Unterhaltung dienen, unter Auflagen grundsätzlich zulässt, bitten wir dringend darum, vorerst bis zum 10.1.2020 auf Präsenzunterricht zu verzichten und digitale Formen der Wissensvermittlung zu nutzen.
Änderungen ergeben sich aufgrund der neuen Corona-VO auch für den Betrieb von Schießstätten.
Es ist ab sofort nur Schießen im Freien gestattet. Es dürfen nur noch öffentliche und private Sportanlagen bei denen es sich um weitläufige Außenanlagen handelt genutzt werden. Hierzu zählen offene und teilgedeckte Schießstände nicht! Die Nutzung der weitläufigen Außenanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Es darf keine Nutzung von Umkleiden und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen.
Während die Regelung zu den Bewegungsjagden eindeutig ist – sie gilt für Jagden, die revierübergreifend oder in Einzelrevieren auf Schalenwild stattfinden – müssen wir für die Einzeljagden folgendes klarstellen:
Der Erlass regelt:
Laut Aussage des MLR ist es damit möglich, zwischen 5 und 20 Uhr unter Beachtung der Hygienevorschriften und der Begrenzung der Personenzahl alles Wild, das eine Jagdzeit hat – also auch Hasen, Fasane, Ente, Füchse… zu bejagen.
Zwischen 20 und 5 Uhr ist lediglich die Bejagung von Schwarzwild und ggf. Rotwild bis 22 Uhr zulässig.
Hinweise Jagd nach CoronaVO | ![]() |
Am Sonntag, den 20.09.2020 wurden zum 12. Mal die Jungjägerkreismeisterschaften in bewährter Weise mit 26 gemeldeten Jungschützen durchgeführt. Geschossen wurden vier Büchsen- und eine Flintendisziplin im jagdlichen Schießen. Die Ergebnisse waren recht zufriedenstellend, an der Disziplin der Schützen mit den Waffen gab es nichts zu mäkeln. Der sonnige Schießtag verlief sehr harmonisch und zur aller Zufriedenheit ab. Letzt endlich wurden am Abend die reichhaltigen Schießpreise vergeben.
Ergebnisse:
Ein besonderes Lob erhielt Tim Kaltschmidt, der 3 Ringe hinter dem favorisierten Dr. Clemens Franz den 2. Rang erzielte, von seinem Ausbilder und Schießleiter Hagen Jourdan. Besten Dank auch unsere beiden Schießaufsichten Felix und Adrian Wagner, die uns bei allen Meisterschaften so selbstlos unterschützen.
Hagen Jourdan gratuliert dem 1. Platzierten Dr. Clemens Franz und überreicht die Ehrenscheibe ein Ölgemälde von unserem hervorragenden Jagdtiermaler Walter Wonka.
Am Sonntag, den 19. Juli fand die diesjährige Kreismeisterschaft im jagdlichen Schießen statt.
21 Teilnehmer sind angetreten um den Titel „Kreismeister im jagdlichen Schießen“ zu erringen.
Kreismeister wurde unser Wettkampfschütze
Auch 3 Mannschaften waren gemeldet, davon erzielten den
Resümee des Wettkampfes:
3 Schützen blieben knapp unter 200 Ringen, während der Rest im guten erfreulichen 200 Ring-Bereich lag. Beim laufenden Keilerschießen trennte sich -wie immer- die Spreu vom Weizen.
Das Schießen verlief trotz Covid 19 harmonisch und diszipliniert zur Freude aller gut ab.
Nochmals ein herzliches Dankeschön an die beiden Aufsichten Felix und Adrian Wagner!
Die Schießleitung hatte Hagen Jourdan.